Formulare

Vollmachten

Durch die Übermittlung einer unterzeichneten Vollmacht an uns wird noch kein Vertragsverhältnis zwischen dem Unterzeichner bzw. der von ihm vertretenen Rechtsperson und unserer Anwaltskanzlei eingegangen. Bezüglich eines Mandatsverhältnisses ist eine ausdrückliche Bestätigung seitens des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin erforderlich.

außergerichtliche und Prozessvollmacht

Strafprozessvollmacht

außergerichtliche Vollmacht

Vollmacht in familienrechtlichen Angelegenheiten

Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

Bei niedrigem Einkommen und Vermögen haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, hierfür ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich; bitte ausfüllen, Anlagen beifügen, unterschreiben und mitbringen.

Beratungshilfe können Sie bei niedrigem Einkommen und Vermögen u.a. für die Beratung und die außergerichtliche Tätigkeit erhalten. Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, beträgt die von Ihnen zu bezahlende Beratungshilfegebühr 15,00 EUR.
Beratungshilfe ist vor Inanspruchnahme der Beratung von Ihnen persönlich beim für Sie zuständigen Gericht (Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz) zu beantragen.
Bitte den Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen, Anlagen beifügen, unterschreiben und dem Gericht vorlegen.
Nach Erhalt des Berechtigungsscheins vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin.
Ohne Berechtigungsschein ist die reguläre Vergütung nach den Bestimmungen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zu bezahlen.