Wo wir uns auskennen: Rechtsgebiete
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere Beratung und Vertretung in folgenden Rechtsgebieten
- Allgemeines Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- Erbrecht, auch Beratung zum „Berliner Testament”, auch Ehegatten- oder gemeinschaftliches Testament genannt
- Familienrecht, u.a.
- insbesondere Ehescheidung und Folgesachen
- Unterhalt: Ehegatten- und Kindesunterhalt, Elternunterhalt
- Kindschaftssachen: Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Vaterschaftsfeststellung u.a.
- Güterrecht und vermögensrechtliche Angelegenheiten auch nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Eheverträge
- Scheidungs- bzw. Trennungsvereinbarungen
- Scheidung mit einem Anwalt
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsrecht
- Unterstützung zu Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe (GGF. MIT LINK)
- Inkasso-/Forderungseinzug
- Mietrecht
- Privates Baurecht
- Sozialrecht
- Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten
- Verkehrsrecht: Schadensersatz und Verkehrsstrafrecht
- Versicherungsvertragsrecht
Sie müssen nicht wissen, wie Fachleute das Rechtsgebiet nennen, zu dem Ihr Anliegen zählt. Wenden Sie sich also auch an uns, wenn Ihnen nicht ganz klar ist, in welches Gebiet Ihre Frage fällt.